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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Kulibi77, Samstag, 08.07.2017, 01:02 (vor 2484 Tagen) @ Zoon

Er hat aber Recht. Ein Bescheid, der nur einen Regelungsgehalt hat, ist entweder rechtmäßig oder rechtswidrig. Dazwischen gibt es nichts

Teilweise rechtswidrig. Schließlich wurde das Verbot von Schlafzelten nicht ganz aufgehoben sondern nur hinsichtlich von 300 Schlafplätzen. Da 1.500 Schlafzelte beantragt wurden, blieb das Verbot ganz überwiegend in Kraft und erwies es sich insoweit auch als rechtmäßig. Keine Ahnung warum man das bestreiten muss.

Nein. Das Verbot blieb nicht in Kraft. Es wurde unter Auflagen aufgehoben.


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