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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Zoon, Mittwoch, 05.07.2017, 19:20 (vor 2458 Tagen) @ Kulibi77

Das Affentheater hätten sie sich sparen können, wenn sie einfach das erste Urteil zur Kenntnis genommen hätten, statt es zu ignorieren und einfachen einen zweiten Erlass herauszugeben. Wenn eine Regierung den starken Mann machen will, dann steht der Rechtsstaat im Weg.

Was schreibst Du denn da?

Mit dem "erstem Urteil" meinst Du wohl den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 01.07.2017. Diesem lag die Verfügung der Stadt Hamburg zu Grunde, mit der der Standort Entenwerder verboten und der Standort Bergedorf ohne Schlafzelte genehmigt wurde. Erfolgreich war das Eilverfahren, weil der beantragte Standort Entenwerder ohne hinreichende Begründung verboten wurde, nicht hinsichtlich des Schlafzelte-Verbots.

Infolgedessen setzte die Stadt den Beschluss vom 01.07.2017 zutreffend um, in dem diese mit Verfügung vom 02.07.2017 den Standort Entenwerder genehmigt und (weiterhin) Schlafzelte verboten hat. Denn hinsichtlich des Verbots der Schlafzelte wurde im vorherigen Eilverfahren gerade kein Erfolg erzielt.

Gegenstand des weiteren Eilverfahrens war dann die Verfügung vom 02.07.2017 zum Standort Entenwerder. Mit Beschluss vom 02.07.2017 wurde das Verbot der Schlafzelte bestätigt. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht, dass von den 1.500 beantragten Schlafzelten doch 300 aufgebaut werden dürfen. Mithin wurde das Verbot der Schlafzelte von der zweiten Instanz ganz überwiegend bestätigt.


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