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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 10:37 (vor 2456 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Zoon, Freitag, 07.07.2017, 10:41

Das VG hat am 1.7. auch das Schlafzelteverbot aufgehoben und dem Rechtsschutzantrag des Klägers stattgegeben.

Nö. Das Gericht hat nichts aufgehoben. Es hat lediglich dem Widerspruch der Protestcamper gegen die Verfügung der Stadt vom 01.07.2017 aufschiebende Wirkung zukommen lassen, weil die Behörde bei Erlass ihrer Verfügung vom 01.07.2017 (Verbot des Camps am Standort Entenwerder) das ihr zustehende Ermessen nicht ausgeübt hatte. Soweit die Camper bei Gericht den Erlass einer vorläufigen Relegung zum Standort Entenwerder beantragt hatten, sind diese mit diesem Antrag bei Gericht gescheitert.

Das heißt der neue, gerichtlich beschnittene Bescheid (inkl. dem aufgehobenen Verbot der Schlafzelte) ist gültig bis das OVG entscheidet. Die Stadt ist diesen Rechtsweg vor das OVG nicht gegangen und hat stattdessen diesen weiterhin gültigen Bescheid für ungültig erklärt und einen neuen Bescheid erlassen. Ein ziemlich fauler Trick der Behörde.

Wieso sollte die Behörde vor das OVG ziehen? Die Behörde hat sich vom Verwaltungsgericht überzeugen lassen, dass ihre Verfügung vom 01.07.2017 fehlerhaft war. Infolgedessen hat sie am 02.07.2017 eine neue Verfügung erlassen. Diesesmal hat sie ihr Ermessen ausgeübt und die Vorgaben des Verwaltungsgerichts berücksichtigt, soweit es inhaltlich welche gemacht hatte. Ergebnis: das Camp wurde nun am Standort Entenwerder genehmigt und das Verbot der Schlafzelte blieb.

Der Antragssteller hat erneut Beschwerde eingelegt, diesmal verloren, ist vor das OVG gezogen das ihm nun zum zweiten mal Recht gegeben hat und keine Grundlage für ein prinzipielles Verbot von Schlafzelten sieht. Wir haben also zwei Gerichtsurteile die Schlafzelte erlauben und ein Urteil das diese verbietet, aber in der nächsten Instanz aufgehoben wurde.

Ursprünglich waren 1.500 Schlafzelte beantragt. Davon haben die Camper beim OVG 300 durchbekommen. Damit hat die Behörde die Ausseinandersetzung um das Schlafzelte-Verbot im Verhältnis von 4:1 gewonnen.


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