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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 07.07.2017, 10:57 (vor 2483 Tagen) @ Zoon

Im Urteil des VG Hamburg AZ: : 75 G 3/17 wurde Ziffer 3 des Bescheids der Stadt Hamburg aufgehoben. Dieser Absatz regelt auch das Schlafzelteverbot. Der Bescheid blieb rechtswirksam. Lies es einfach nach.

Am Tag des Geschehen erfolgte zunächst ein polizeirechtliches Verbot aufgrund der polizeilichen Gefahreneinschätzung des Einsatzleiters. Als es dämmerte dass man damit nicht durchkommt hat die Stadt den alten Bescheid aufgrund dieser Gefahreneinschätzung aufgehoben und einen neuen erlassen.

Und es besteht ein Unterschied ob man Schlafmöglichkeiten generell verbietet oder mit Auflagen einschränkt. Die Möglichkeit eines generellen Verbots hat das BVerfG in seinem Urteil vom 28. juni bereits stark eingeschränkt. Sowohl die Behörde als auch das zweite erstinstanzliche Urteil haben das schlichtweg ignoriert. Wenn es keine Rechtsbeugung ist, dann ist es doch stark rechtsirrig. Das OVG hat das auch klar on seinem Urteil festgestellt und sich die Blamage erspart wieder vom BVerfG korrigiert zu werden.


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