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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 11:34 (vor 2478 Tagen) @ Kulibi77

Im Urteil des VG Hamburg AZ: : 75 G 3/17 wurde Ziffer 3 des Bescheids der Stadt Hamburg aufgehoben. Dieser Absatz regelt auch das Schlafzelteverbot. Der Bescheid blieb rechtswirksam. Lies es einfach nach.

Wenn Du die Entscheidung vom 01.07.2017 geselen hättest, wüsstest Du, dass es sich um einen Beschluss handelt und nicht um ein Urteil.

Das Verwaltungsgericht hat auch nicht das Schlafzelteverbot aufgehoben, wie Du meinst, sondern angeordnet, dass "die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 1. Juli 2017 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1.Juli 2017 (...) wiederhergestellt (wird), soweit er die Auflagen in Ziffern 1, 3 und 4 betrifft".

Begründet hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung hinsichtlich des Schlafzelte-Verbots damit, dass die Behörde nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juni 2017 zwar grundsätzlich berechtigt sei, einer Veranstaltung zum Schutz von Grünanlagen vor Schädigungen einen anderen Ort zuzuweisen und hierfür auch beschränkende Auflagen zu erlassen. "Vorliegend ist aber – wie oben ausgeführt - bereits die Versagung des Versammlungsorts Elbpark Entenwerder rechtswidrig. In Folge dessen hat die Antragsgegnerin den Umfang des geplanten Protestcamps samt der dafür erforderlichen Infrastruktur fehlerhaft für den Frascatiplatz und nicht für den Elbpark Entenwerder bemessen. Insoweit hat die Antragsgegnerin den Elbpark Entenwerder in ihren Ermessenserwägungen fehlerhaft unberücksichtigt gelassen."

Die Verfügung vom 01.07.2017 enthielt also den Fehler, dass die Behörde ihr Ermessen hinsichtlich den beantragten Standort Entenwerder nicht ausgeübt hatte. Dass das Schlafzelte-Verbot aus anderen Gründen rechtswidrig sei (Demonstrationsfreiheit) hat das Verwaltungsgericht gerade nicht entschieden. Wo denn?


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