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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 21:17 (vor 2484 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Zoon, Freitag, 07.07.2017, 21:24

Ja klar alles reiner Zufall der übliche Ablauf der Dinge.

Das war doch kein Zufall, sondern das logische Ergebnis des Verwaltungsrechtsstreits, der mit Beschluss vom 01.07.2017 endete. Wenn eine Behörde ihr Ermessen nicht oder fehlerhaft ausübt, muss diese nachbessern. Das liegt auch im Interesse der Betroffenen, die bis dahin keine Genehmigung für das Protestcamp in Entenwerder hatten. Der erste Bescheid enthielt ein Verbot für Entenwerder und eine Genehmigung für einen anderen Standort. Das Verbot war aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 01.07.2017 unwirksam. Aber genehmigt wurde der Standort Entenwerder erst mit dem zweiten Bescheid in Umsetzung des Beschlusses vom 01.07.2017.

Sie haben also über 24 Stunden Zeit den alten Bescheid zurück zu ziehen und einen neuen zu formulieren. Aber das geschieht erst als bereits einige Camper mit Gewalt von der Polizei entfernt wurden und die Behörde eigentlich schon längst Feierabend hat.

Kennst Du denn die zeitlichen Abläufe so genau? Vermutlich hat sich das überschnitten. Die Behörde dürfte den zweiten Bescheid am 02.07.2017 dem Anwalt des Antragstellers übersendet haben. Der Antragsteller selber wird die Bekanntgabe gar nicht mitbekommen haben. Seine Camper noch weniger. Statt fragile Fakten zu schaffen, wäre es besser gewesen mit dem Aufbau des Camps Entenwerder abzuwarten, bis die Genehmigung vorlag und man auch alle Auflagen kannte. Abgesehen davon wird die Polizei die Camper auch aufgefordert haben, den Aufbau von Schlafzelten zu unterlassen bzw. bereits aufgebaute Zelte wieder abzubauen, bevor unmittelbarer Zwang ausgeübt wurde. Ok. Wenn man der Polizei partout nicht glauben will und man von seinen Campingfreunden nicht richtig unterrichtet wird, kann so eine Situation blöde laufen. ABER: die Bewegung braucht nun einmal Helden und Märtyrer. So schafft man es z.B. in den Spiegel mit der reisserischen Schlagzeile von der sich einer Gerichtsentscheidung widersetztenden Polizei.

Und das Verwaltungsgericht zufällig auch. Es könnte ansonsten ja jemand direkt Widerspruch einlegen.

Widerspruch erhebt man bei der Behörde. Die hat ein Fax, das jederzeit empfangsbereit ist. Die Versammlungsbehörde dürfte zudem um die Zeit von G20 einen Bereitschaftsdienst eingerichtet haben, so dass da wirklich jederzeit ein kompetenter und entscheidungsberechtigter Mitarbeiter erreicht werden kann. Das Gleiche gilt natürlich für das Gericht, soweit es um Eilanträge geht.

Die Behörde hielt Schlafzelte prinzipiell nicht vereinbar mit dem Versammlungsrecht. Das OVG (und eigentlich auch schon das BVerfG am 28. Juni) haben das als falsch zurückgewiesen. Das sind doch keine Idioten dort in der Behörde. Sie wollten dieses Camp nicht und wollten diesen Willen mit aller Macht durchsetzen.

Das Wort Schlafzelt findet man in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.06.2017 ein einziges Mal und zwar in der Darstellung des Sachverhaltes; in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.06.2017 findet man das Wort gar nicht.

Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Ausgleich geboten ist, der dem Antragsteller die Durchführung eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels möglichst weitgehend ermöglicht, andererseits aber nachhaltige Schäden am Stadtpark verhindert und die diesbezüglichen Risiken für die öffentliche Hand möglichst gering gehalten werden müssen. Dieser Ausgleich verlangt eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen vor Ort und ist vorrangig zwischen den Betiligten im Rahmen der Kooperation und falls dies nicht möglich ist - auf der Grundlage behördlicher Entscheidungen ‑ vor den Verwaltungsgerichten zu suchen.

Diese vom Bundesverfassungsgericht geforderte Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten hat dann ja auch dazu geführt, dass die Stadt den Standort Entenwerder für das reine Protestcamp genehmigte, dort aber den Aufbau von Schlafzelten (weiterhin) verbot. Dann hat das OVG entschieden, dass es in Entenwerder eine kleine Fläche geben würde, auf der der Aufbau von Schlafzelten vertretbar wäre. Aber ganz überwiegend lag die Behörde mit ihrer Entscheidung zum Verbot von Schlafzelten in Entenwerder richtig.


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