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Stadt Hamburg - Protestcamper 4:1 (Sonstiges)

Zoon, Freitag, 07.07.2017, 17:40 (vor 2478 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Zoon, Freitag, 07.07.2017, 17:46

Du übersiehst das Wichtigste: das Verwaltungsgericht bescheinigte der Behörde am 01.07.2017, dass sie ihr Ermessen hinsichtlich des Standortes Entenwerder nicht ausgeübt hatte. In einer solchen Situation ist es nur logisch, dass diese ihren Bescheid selbstkritisch überprüft und ggf. einen weiteren erlässt, mit dem sie ihr Ermessen ausübt. Es gibt in Deutschland keinen Grundsatz dergestalt, dass eine Behörde an einer einmal getroffenen Entscheidung bis zum höchsten Gericht festhalten muss, wenn sie davon überzeugt ist, dass diese falsch ist. Auch eine Behörde darf aus Fehlern lernen und ihre Entscheidungen korrigieren! Im Hinblick auf die Bindung an Recht und Gesetz ist sie hierzu sogar verpflichtet. Deshalb ist dieses Rumheulen über den zweiten Bescheid der Behörde vom 02.07.2017 schon etwas absurd.

Abgesehen davon hatte das Verwaltungsgericht am 01.07.2017 gerade nicht entschieden, ein Verbot von Schlafzelten sei grundsätzlich unzulässig. Infolgedessen konnte der zweite Bescheid dann auch ein solches Verbot enthalten, ohne dass dies in Widerspruch zur Entscheidung vom 01.07.2017 stand. Insoweit hat sich die Behörde letztlich auch durchgesetzt. Das OVG bestätigte das Schlafzelteverbot ganz überwiegend. Da beißt die Maus keinen Faden ab!


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