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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 08.07.2017, 00:50 (vor 2481 Tagen) @ Zoon

Nein die Behörde wollte ein Totalverbot. Das Gericht hat dieses Totalverbot verboten. Ganz einfach. Der Bescheid der Behörde war rechtswidrig. Wäre der Bescheid nicht rechtswidrig gewesen, dann hätte das Gericht nicht so entschieden. Das Gericht hat nicht die Aufgabe einen politischen Kompromiss zu finden, sondern darüber zu entscheiden was rechtens ist und was nicht. Die Behörde war eindeutig zu 100% im Unrecht.

Das ist also Deine Logik. Wenn sich die Behörde beim Schlafzelteverbot zu 4/5 durchsetzt, war sie zu 100 Prozent im Unrecht. Ich halte solche Parolen für irreleitend.

Er hat aber Recht. Ein Bescheid, der nur einen Regelungsgehalt hat, ist entweder rechtmäßig oder rechtswidrig. Dazwischen gibt es nichts


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