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BVerfG hat nicht gefordert, dass Schlafzelte aufgebaut werden dürfen (Sonstiges)

Kulibi77, Samstag, 08.07.2017, 00:36 (vor 2485 Tagen) @ Zoon
bearbeitet von Kulibi77, Samstag, 08.07.2017, 00:40

Nein die Behörde wollte ein Totalverbot. Das Gericht hat dieses Totalverbot verboten. Ganz einfach. Der Bescheid der Behörde war rechtswidrig. Wäre der Bescheid nicht rechtswidrig gewesen, dann hätte das Gericht nicht so entschieden. Das Gericht hat nicht die Aufgabe einen politischen Kompromiss zu finden, sondern darüber zu entscheiden was rechtens ist und was nicht. Die Behörde war eindeutig zu 100% im Unrecht.

Jetzt die Auflage des Gerichts als Teilsieg zu verkaufen ist Unsinn. Solche (vernünftigen) Auflagen hätte die Behörde von Anfang an verfolgen können. Wollten sie aber nicht. Sie wollten ein totales Verbot der Übernachtungsmöglichkeiten. Das ist wie beim Roulette auf Rot zu setzen, es kommt die 0 und dann zu behaupten mit der 0 hätte man sich "überwiegend durchgesetzt", weil es ja immerhin kein schwarz ist. Einfach nur Unsinn.


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