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Kulibi77, Dienstag, 15.11.2016, 22:56 (vor 3323 Tagen) @ Paolo
bearbeitet von Kulibi77, Dienstag, 15.11.2016, 22:59

Was der Numerus Clausus nicht ist.

a) eine Abiturnote ist kein Indikator für den Erfolg in einem bestimmten Studiengang

b) Nehmen wir mal an ein Studiengang hat 10 Plätze. Im einen Jahr bewerben sich 1000 Personen. Wahrscheinlich werden nur Personen mit 1,0 Abi genommen. Im nächsten Jahr bewerben sich genau zehn Person mit einem 4,0 Abi. Am Ende hast du 20 Studenten. 10 mit 1,0 und 10 mit 4,0. Was sagt diese Abiturnote also über Qualifikation aus? Nichts. Jede Person mit Abitur, unabhängig von der Note, ist qualifiziert für jedes Studium. Ansonsten wären sowas wie Wartesemester auch nicht sinnvoll, denn damit können sich auch mangelhafte qualifizierte Abiturienten in ein Studium mogeln... Es gibt auch Ausnahmen vom NC für bestimmte Krankheiten oder Behinderungen. Oder auch andere Härtefallregelungen bei der Bewerbung um den Vorzug zu bekommen.


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