schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Tipp für pflegende Angehörige (von Kindern) (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Donnerstag, 29.04.2021, 12:58 (vor 1064 Tagen) @ Guido
bearbeitet von Raducanu, Donnerstag, 29.04.2021, 13:02

In keiner der Impfgruppen sind Angehörige von NICHT Pflegebedürftigen Personen mit erhöhten Risko Impfberechtigt.

Es gilt immer "bis zu zwei Enge Kontaktpersonen" von Personen die:
- Pflegebedrüftig ist
- und nicht in einer Einrichtung lebt (somit durch die Kontaktperson gepflegt wird)

Der Unterschied zwischen Gruppe 2 / 3 ist das Alter und die Liste der Vorerkrankten.
Gruppe 2:
Pflegebedürftig + 70 Jahre+ oder Vorerkrankung aus Gruppe 2 -> Impfberechtigt + 2 Personen
Nicht Pflegebedürftig, aber 70 Jahre+ oder Vorerkrankung aus Gruppe 2 -> Impfberechtigt

Gruppe 3:
Pflegebedürftig + 60 Jahre+ oder Vorerkrankung aus Gruppe 3 -> Impfberechtigt + 2 Personen
Nicht Pflegebedürftig + 60 Jahre+ oder Vorerkrankung aus Gruppe 3 -> Impfberechtigt


Aber solange die Person mit der Vorerkrankung NICHT Pflegebedürftig ist, darf sie keine weiteren Impfberechtigungen benennen.
Es geht hier um die Sicherstellung der Pflege, nicht um den Infektionsschutz.

Ich hab das selbe Thema bei mir: Meine Frau (36 Jahre) ist aufgrund einer chronischen Erkrankung in Gruppe 2 und bereits geimpft, da sie aber nicht Pflegebedürftig ist, bin ich nicht Impfberechtigt. (Was auch ok ist)


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 21:39
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln