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Bremen beschließt TestPFLICHT in Betrieben (Corona)

DomJay, Köln, Mittwoch, 28.04.2021, 10:42 (vor 1095 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von DomJay, Mittwoch, 28.04.2021, 10:48

Ab 10. Mai 2021 soll im Land Bremen eine echte Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen gelten. Darauf hat sich heute (27. April 2021) der Senat verständigt. Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, zweimal die Woche einen Corona-Selbsttests anzubieten. Künftig werden die Beschäftigten verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.

https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.357170.de&asl=bremen02.c.730.de


Was für ein großer BS. Wer soll es kontrollieren und nachhalten? Dürfen dann alle Betriebe plötzlich dem Hausmeister den Zugang zu Gesundheitsdaten der Mitarbeiter einräumen? Oder sitzt da jemand vom Ordnungsamt.


Die Hausmeister haben ja bekanntlich auch die Lohnabrechnungen und ähnliche sensible Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es geht um die Frage wer die Tests prüft, der Hausmeister ist ein plastisches Beispiel. Übrigens sind diese genannten Daten weniger sensibel als Gesundheitsdaten.


Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben beide der Vorgabe zugestimmt. Da würde ich davon ausgehen, dass man sich auch Gedanken über diese Problematik gemacht hat.

Angeblich war auch der Mietpreisdeckel, die Pkw Maut und diverse Corona Verordnungen durchdacht.

Es wird aber auf den Text der VO ankommen und dann vor dem Arbeitsgericht landen.


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