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Die FDP klagt jetzt vor den Landesverfassungsgerichten gegen die GG Änderung (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.03.2025, 14:58 (vor 270 Tagen) @ Ulrich

Trotzdem wissentlich.
…Wenn wir ausscheiden, zahlt die Zeche unserer Beiträge unausweichlich der Steuerzahler.


Üblicherweise bildet man für so einen Fall vorher Rücklagen.

Falls man etwas von kaufmännischem Handeln versteht.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_historie?p_id=18

In NRW dürfen die Rücklagen und Rückstellungen 60 vH des Jahresetats nicht überschreiten.


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