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Die FDP klagt jetzt vor den Landesverfassungsgerichten gegen die GG Änderung (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 19.03.2025, 12:36 (vor 274 Tagen) @ jniklast

Naja, konkret geht es wohl um diese Änderung:
„Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Die Gesamtheit der Länder entspricht Satz 1, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme nach Satz 6 auf die einzelnen Länder regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.“

Und dabei natürlich insbesondere um den letzten Satz. Ich nehme mal an, dass das ganze juristisch geprüft ist, aber so oder so wäre es keine Entscheidung der Landesverfassungsgerichte, sondern des BVerfG, ob die Regelung rechtens ist. Und der Landesregierung das Abstimmungsverhalten im Bundesrat vorzuschreiben, das können die Landesverfassungsgerichte schon gar nicht.

Ich hatte es bereits gestern geschrieben, die Taktik der FDP lautet aktuell "Wenn wir hier nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt". Vermutlich hofft man doch auf die Ein-Promille-Chance, dass irgendein Landesverfassungsgericht auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes doch hineingrätscht. Falls es überhaupt ein Promille Wahrscheinlichkeit ist.


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