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Die FDP klagt jetzt vor den Landesverfassungsgerichten gegen die GG Änderung (Politik)

jniklast, Langenhagen, Mittwoch, 19.03.2025, 12:28 (vor 270 Tagen) @ Fisheye

Naja, konkret geht es wohl um diese Änderung:
„Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Die Gesamtheit der Länder entspricht Satz 1, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme nach Satz 6 auf die einzelnen Länder regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Bestehende landesrechtliche Regelungen, die hinter der gemäß Satz 7 festgelegten Kreditobergrenze zurückbleiben, treten außer Kraft.“

Und dabei natürlich insbesondere um den letzten Satz. Ich nehme mal an, dass das ganze juristisch geprüft ist, aber so oder so wäre es keine Entscheidung der Landesverfassungsgerichte, sondern des BVerfG, ob die Regelung rechtens ist. Und der Landesregierung das Abstimmungsverhalten im Bundesrat vorzuschreiben, das können die Landesverfassungsgerichte schon gar nicht.


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