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Die FDP klagt jetzt vor den Landesverfassungsgerichten gegen die GG Änderung (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.03.2025, 08:45 (vor 270 Tagen) @ Ulrich

Ah. Das große Werk des Relotius-Magazins.

Um den geneigten Leser nicht zu überfordern:

Eine Fraktion und eine Partei sind zwei verschiedene juristische Personen. Wenn eine Fraktion nicht mehr existiert, dann wird sie liquidiert. Rücklagen in einer solchen Höhe darf eine Fraktion nicht bilden (wie ist das eigentlich bei der Linksfraktion gelaufen, die mitten in der Legislatur zerbrach?).

Die Partei darf rein juristisch schon die Schulden der Fraktion (die im Übrigen eine Abfindung an die RZVK gewesen wären, laufende Beiträge sind selbstredend bezahlt worden) nicht tragen. Ansonsten kannst du halt direkt einen Termin mit der StA machen, Untreue ist ein Minenfeld.

Das Handelsblatt hatte das mal weniger reißerisch dargestellt:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aufloesung-von-fraktionen-die-politische-pleite-ist-rechtlich-kaum-geregelt/22989386.html


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