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LTO: Was das Grund­ge­setz zur Leih­mut­ter­schaft sagt (Politik)

markus, Samstag, 25.07.2026, 15:08 (vor 5 Stunden, 48 Minuten) @ istar

Wenn man es als Gesellschaft für so wichtig erachtet, das Thema anzugehen, dann kann nur eine Leihmutterschaft auf altruistischer Basis dabei herauskommen.


Und warum? Weil das deine Auffassung? Und weil du das meinst, hat sich gefälligst jede Frau daran zu halten? Auch wenn sie absolut gefestigt ist, mitten im Leben steht und auch nach ausgiebigen Beratungen gerne ein Kind für eine Familie gebären möchte, sich das aber auch für sie lohnen soll?

Die darf das dann aus dem Grund nicht, weil istars meinen, das könne nicht? Weil sie einfach mal ausblenden, dass die Eltern, die das Kind hier nicht kaufen können, das dann woanders machen. Und dort findet das, was sicher kritisch zu sehen ist und hier schon vielfach durchgekaut wurde, in sehr viel stärkerem Umfang statt, als es hier bei einer vernünftigen Regulierung der Fall wäre.

Na, wenn das keine überzeugende Argumentation darstellt. Allerdings nur für diejenigen, die nicht über den deutschen Tellerrand hinaussehen können oder wollen.


Vollkommen richtig erkannt. Das ist meine Auffassung. Wenn du der Meinung bist, Kinderverkauf müsse sich lohnen und das machen sowieso nur Frauen,die mitten im Leben stehen, dann kannst du das so sehen.
Ob das mit der Würde des Menschen,in dem Fall der des Kindes,vereinbar ist, bezweifel ich.
Aber auch das kannst du gerne anders sehen.

Die Ausgangslage ist doch, dass zahlreiche Länder Leihmutterschaft erlauben. Das geborene Kind hat selbstverständlich ebenfalls Rechte (Zitat aus der BGH Entscheidung „Recht auf Gewährleistung elterlicher
Pflege und Erziehung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG“). Es ist dann im Sinne des Kindeswohls, dass es Eltern hat (zumal ein Teil der Wunscheltern biologisch der Vater ist). Was soll denn sonst im Sinne des Kindes sein? Entziehen und Kinderheim?


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