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Leihmutterschaft: Wenn das Kind nicht "perfekt" ist ..... (Politik)

CF, Mittwoch, 22.07.2026, 16:57 (vor 5 Stunden, 33 Minuten) @ markus

Nach abgelehnter Abtreibung: Kanadisches Paar verklagt Leihmutter wegen „erheblichem emotionalen Schaden“ (Tagesspiegel)

"Als bei Ultraschalluntersuchungen eine Lippenspalte und ein Herzfehler festgestellt wurden, verlangten die Wunscheltern einen Abbruch. Die Leihmutter trug das Kind trotzdem aus."

Sicherlich ein extremes Beispiel. Aber es zeigt auf, welche Probleme es bei einer Leihmutterschaft geben kann.


Ähnliche Konflikte gibt es allerdings auch außerhalb der Leihmutterschaft. Wenn in einer normalen Schwangerschaft eine Behinderung festgestellt wird, kann der Vater ebenfalls einen Schwangerschaftsabbruch wollen, während die Mutter ihn ablehnt. Die letztendliche Entscheidung liegt auch dort bei der schwangeren Frau.

In dem Fall muss sich das Paar dann wohl einigen, wenn sie weiterhin zusammenleben wollen. Wenn nicht und es kommt zur Trennung, dann dürfte wohl Unterhalt fällig werden. Wie sieht das dann im Fall der Leihmutter aus? Ist die auf sich alleingestellt mit dem Kind, wenn die potentiellen neuen Eltern vom Geschäft zurücktreten oder müssen die das Kind dann trotzdem nehmen?


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