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Erfahrungen von Leihmüttern und betroffenen Kindern (Politik)

markus, Mittwoch, 22.07.2026, 09:34 (vor 4 Stunden, 27 Minuten) @ CF

Man kann und muss es aus meiner Sicht nicht jedem einzelnen Wunsch Recht machen.


Stimmt, kann man nicht. Muss man sogar, Art. 2 Grundgesetz.

Zumindest solange es keine gewichtigen Gründe gibt, das Selbstbestimmungrecht einschränken.Zudem muss nicht diejenige, die von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen will, begründen warum sie dies tun möchte. Diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht einschränken wollen, müssen dafür gewichtige Gründe vorbringen.


Wo bleibt mein Selbstbestimmungsrecht, wenn ich meine Niere an den meistbietenden verkaufen möchte? Oder wenn ich beschliesse, meinem Leben ein würdiges Ende in Form einer Todesspritze zu bereiten, weil meine Qualen zu groß sind? Es ist nicht so einfach mit dem Selbstbestimmungsrecht. Da gibt es kein schwarz oder weiß. Auch eine Leihmutterschaft kann mit Komplikationen einhergehen, die dann möglicherweise langwierige medizinische Versorgung nach sich zieht usw. Soll das die Gemeinschaft bezahlen? Man muss dann auch für sämtliche Konsequenzen Lösungen parat haben. Das gehört sorgfältig diskutiert.

Das eine gibt es doch.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Selbstbestimmtes-Sterben-Autonom-sein-bis-zum-Lebensende,sterbehilfe468.html

Die Frage, warum Du keine Niere verkaufen darfst, während die Selbsttötung zulässig ist, ist berechtigt.


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