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Leihmutterschaft: Wenn das Kind nicht "perfekt" ist ..... (Politik)

burz, Lünen, Mittwoch, 22.07.2026, 19:06 (vor 1 Tag, 20 Stunden, 10 Min.) @ Gargamel09

vermutlich, hätte, wäre, wenn.....

Welchen Sinn soll es haben, den Fall der Leute mit emotionalem Schaden, die wegen dieses Schadens auch noch klagen, anzuführen? Das ist nicht mehr als einer von zig denkbaren kritischen Fällen. Den man aber wie auch die anderen mit vernünftigen, eindeutigen Regularien abfangen kann.


Wie soll man etwas, was keine Sache ist, mit Regularien abfangen.
Ein Auto, was Dir nicht gefällt, kannst Du zurückgeben, Du kannst sogar noch Deine Meinung ändern und vor der Auslieferung vom Vertrag zurücktreten, bei einem Kind schwierig.

Ich denke, dass Fragen wie ein möglicher Schwangerschaftsabbruch, genetische Auffälligkeiten des Kindes oder andere medizinische Entscheidungen vor Beginn der Leihmutterschaft anhand eines juristisch klar formulierten Fragenkatalogs geregelt werden sollten – soweit solche Fragen nicht bereits gesetzlich vorgegeben sind. Kommt in wesentlichen Punkten keine Einigung zustande, sollte die Leihmutterschaft nicht zustande kommen.

Das wären sicherlich Mindestanforderungen an eine Leihmutterschaft. Soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann, wären aber manche solcher Regelungen nicht bindend - vor allem für die Leihmutter. Dessen müssten sich alle Beteiligten bewusst sein. Letztlich müsste das Rahmenwerk so ausgestaltet sein, dass insbesondere für ein warum auch immer zur Welt gebrachtes Kind für annähernd alle denkbaren Szenarien eine gute Lösung gefunden wird.

Im Zweifelsfall darf es nie zu einer Leihmutterschaft kommen.


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