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Erfahrungen von Leihmüttern und betroffenen Kindern (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Mittwoch, 22.07.2026, 00:42 (vor 3 Tagen) @ CF

Man kann und muss es aus meiner Sicht nicht jedem einzelnen Wunsch Recht machen.

Stimmt, kann man nicht. Muss man sogar, Art. 2 Grundgesetz.

Zumindest solange es keine gewichtigen Gründe gibt, das Selbstbestimmungrecht einschränken.Zudem muss nicht diejenige, die von diesem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen will, begründen warum sie dies tun möchte. Diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht einschränken wollen, müssen dafür gewichtige Gründe vorbringen.


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