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LTO: Was das Grund­ge­setz zur Leih­mut­ter­schaft sagt (Politik)

istar, Samstag, 25.07.2026, 08:29 (vor 5 Stunden, 26 Minuten) @ nico36de

Wieder ein vor Intelligenz leuchtendes Istarium: wenn sich eine Frau nach reiflicher Überlegung, aus welchen Gründen auch immer, für eine Leihmutterschaft entscheidet, warum sollte es da irgendjemandem zustehen, ihren freien Willen zu beschneiden? Da es dir neu ist: der Freiheitsgedanke der Verfassung bezieht sich auf das Idividuum und nicht auf die Mehrheit.

Ja,warum wohl könnte man hier und da die Freiheit des Individuums beschneiden? Warum sollte nicht jeder so schnell fahren dürfen, wie er möchte? Freie Fahrt für freie Bürger.
Im Fall von Leihmütterschaften vielleicht,weil es um ein Kind geht,das zum Objekt,oft genug zum Handelsobjekt,gemacht wird.
Ob das mit der Würde des Menschen vereinbar ist und dem Freiheitsgedanken nicht widerspricht,ist eine Frage,die andere eben anders beurteilen.

Aber was solls, intererssiert dich eh nicht. Mit Argumenten stehst du schon seit Jahren auf Kriegsfuß.

Wenn man praktisch jeden Post nutzt,um unreflektiert rumzupöbeln,dann ist so eine Aussage amüsant. Erst recht, weil du gar nicht auf das eingangen bist, was ich geschrieben habe.
Aber du bist argumentativ schon ein echter Sternekoch,nee wirklich.


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