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Recht auf eigene Kinder durch Leihmütter vs. Geld und Auslese? (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 22.07.2026, 08:55 (vor 1 Tag, 13 Stunden, 35 Min.) @ Sascha

Die Freigabe eines Kindes zur Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen. Wie soll das bei einer Leihmutterschaft funktionieren? Soll die Leihmutter die ersten acht Wochen eine Beziehung zu dem Kind aufbauen, um es dann für immer abzugeben?

Warum nicht? Sie hat sich ja bewusst zur Mutterschaft entschieden.

Und was soll passieren, wenn die Frau sich aufgrund der acht Wochen entscheidet, dass Kind zu behalten? Muss der Auftraggeber dann Unterhalt zahlen und darf das Kind alle zwei Wochen am Wochenende sehen?


Nein. Damit fällt dann der Vertragsgrund weg.

Der Auftraggeber ist doch in der Regel der biologische Vater des Kindes? Dann könnte sich schon aus der biologischen Vaterschaft, unabhängig von Vertragsinhalten oder auch nur dem Sonderfall der Leihmutterschaft eine Unterhaltspflicht ergeben.

An der Frage und anderen könnte sich vermutlich eine ganze Horde von Juristen austoben. Und je nach Land, in dem die Leihmutter lebt und das Kind zur Welt bringt, konnten viele juristische Details unterschiedlich sein.


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