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Leihmutterschaft: Wenn das Kind nicht "perfekt" ist ..... (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 23.07.2026, 10:18 (vor 1 Stunden, 55 Minuten) @ markus

Nach abgelehnter Abtreibung: Kanadisches Paar verklagt Leihmutter wegen „erheblichem emotionalen Schaden“ (Tagesspiegel)

"Als bei Ultraschalluntersuchungen eine Lippenspalte und ein Herzfehler festgestellt wurden, verlangten die Wunscheltern einen Abbruch. Die Leihmutter trug das Kind trotzdem aus."

Sicherlich ein extremes Beispiel. Aber es zeigt auf, welche Probleme es bei einer Leihmutterschaft geben kann.


Ähnliche Konflikte gibt es allerdings auch außerhalb der Leihmutterschaft. Wenn in einer normalen Schwangerschaft eine Behinderung festgestellt wird, kann der Vater ebenfalls einen Schwangerschaftsabbruch wollen, während die Mutter ihn ablehnt. Die letztendliche Entscheidung liegt auch dort bei der schwangeren Frau.

Hier allerdings sind in der Regel drei Personen betroffen. Die Person, von der die Eizelle stammt, die Person, von der die Spermie stammt, mit der die Eizelle befruchtet wird, und die Person, die das Kind austrägt. Verbunden sind die ersten beiden mit der Leihmutter über einen Vertrag. Aber der kann nicht wirksam alle Eventualitäten abdecken. Im allerschlimmsten Fall landet das Kind am Ende in einem Heim.


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