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Der Fall Spahn - oder wenn das eigene Lebensmodell an der Gruppenmoral scheitert (Politik)

markus, Sonntag, 19.07.2026, 17:08 (vor 16 Stunden, 53 Minuten) @ Sascha

Was hast du an "bewusst entzieht" nicht verstanden? Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Dieses Verbot ist er umgangen, in dem er sie in einem Land hat vornehmen lassen, in dem es erlaubt ist.

Ich habe nicht gesagt, dass er gegen deutsche Gesetze verstoßen hat. Er ist in ein Land ausgewichen, in dem das betreffende Gesetz ihn nicht mehr betrifft.

Ich finde den Begriff an der Stelle deplatziert. Er hat sich dem deutschen Recht nicht „entzogen“. Deutsches Recht gilt grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Wer eine Handlung im Ausland vornimmt, die dort legal ist, unterliegt dem dortigen Recht. Das ist etwas anderes, als sich einem geltenden deutschen Gesetz zu entziehen oder es zu umgehen.

Man kann die Leihmutterschaft politisch oder moralisch kritisieren. Juristisch ist es aber ein Unterschied, ob jemand gegen deutsches Recht verstößt oder ob er eine im Ausland legale Möglichkeit nutzt, weil das deutsche Verbot dort keine Geltung hat. Das ist keine Umgehung eines für ihn geltenden Gesetzes, sondern die Inanspruchnahme einer ausländischen Rechtsordnung.

Menschen reisen für medizinische Behandlungen, Hochzeiten (z. B. Dänemark) oder Unternehmensgründungen ins Ausland. Wenn der deutsche Gesetzgeber die Wunscheltern explizit straffrei lässt, akzeptiert er diese Entscheidung.

Und so würde ich auch die Grenze ziehen. Erst wenn ein Politiker gegen deutsches Recht verstößt und sich strafbar macht, sollte er seinen Posten verlieren.


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