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markus, Sonntag, 15.10.2023, 17:34 (vor 793 Tagen) @ Fred789
bearbeitet von markus, Sonntag, 15.10.2023, 17:50

Jetzt ist deine Idee, den Tarifvertrag einfach zu kündigen. Und dann kommt es zur Anwendung von Equal Pay, richtig? Leider ist dem nicht so, da Tarifverträge immer eine Nachwirkung entfalten. Die Unternehmen würden den Mitarbeitern dann einfach vertraglich den nachwirkenden Tarifvertrag in statischer Form zusichern. Mit Löhnen, die sich nicht mehr erhöhen würden. Einen tariflosen Zustand wiederherzustellen, ist nicht so einfach möglich. Und selbst wenn das ginge: Dann können erneut irgendwelche dubiosen Fake Gewerkschaften aus dem Boden gestampft werden, die anstelle des DGB Tarifverträge abschließen.


Tarifverträge entfalten nicht immer eine Nachwirkung. Sie gelten nur so lange weiter, bis diese durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 TVG). Diese Regelung soll verhindern, dass das Ar­beits­verhält­nis bei Ab­lauf des Ta­rif­ver­tra­ges in­halts­leer wird und den Ar­beit­neh­mer gleich­zei­tig vor ei­ner un­mit­tel­ba­ren Ver­schlech­te­rung sei­ner Ar­beits­be­din­gun­gen schützen.Dies würde aber in diesem Fall nicht eintreten, sondern das Gesetz stellt die Zeitarbeitnehmer besser.

Exakt das ist die Nachwirkung. Die andere Abmachung kann entweder ein neuer Tarifvertrag oder ein ablösender Arbeitsvertrag sein.

D.h. neue AN würden auf jeden Fall einen besseren Lohn kriegen. Und alte AN im Wege der Auslegung genauso.

Nein. Denn die neuen Arbeitnehmer werden in ihren Verträgen einfach einen Verweis auf den alten Tarifvertrag wiederfinden.
Ein Zeitarbeitsunternehmen muss selbst nicht einmal tarifgebunden sein. Es reicht aus, im Arbeitsvertrag die Anwendung eines Tarifvertrags zu vereinbaren. So steht es in § 8 Abs. 2 S. 3 AÜG:

„Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung des Tarifvertrages vereinbaren.“

Und mangels Eingrenzung kann es sich auch um einen nur noch nachwirkenden bzw. eigentlich abgelaufenen Tarifvertrag handeln. Dann gibt es einen Verweis auf den Tarifvertrag in der zuletzt gültigen Fassung (oder ein statischer Verweis „in der Fassung vom …“) und schon ist Equal Pay ausgehebelt. So zumindest die Rechtsauffassung vieler Juristen. Das ist eigentlich der Hauptgrund, warum man immer wieder neu verhandelt und nicht einfach sagt „Arschlecken, ab jetzt gibts Equal Pay“. Wenn das so einfach wäre, würde man es sofort tun.

Und über die SPD mit ihren Hartz4 - Gesetzen brauchen wir doch jetzt nicht ernsthaft zu reden.


Mittlerweile heißt das Bürgergeld. Und wenn dir das zu wenig ist, dann habe ich eine Frage an dich: Welche andere Partei fordert denn beim Bürgergeld eine deutliche Verbesserung? Ich höre aus diesen Richtungen eher entgegengesetzte Forderungen. Das Bürgergeld und vor allem die nächste Erhöhung ist deren Ansicht nach schon zu viel.


Das stimmt zwar, entlastet die SPD aber nicht. Die anderen Parteien tun wenigsten nicht so als seien sie sozial. Die Höhe des Bürgergeld ist ein Witz, dass denkt die Mehrheit der Bevölkerung und jeder ernstzunehmende Sozialverband sagt dies. Bei Rente hat die SPD genauso versagt wie bei der Kindergrundsicherung (wo sie den Grünen nicht zur Seite gesprungen ist).

Die Mehrheit denkt derzeit, dass die Sätze zu hoch sind und die kommende Erhöhung unangebracht ist.


Der Mindestlohn ist zu niedrig. Selbst mit 12 Euro. International wird die ML-Höhe mit dem Median-Lohn verglichen. Da ist D auch mit 12 Euro unter Durchschnitt.

Trotzdem sind 12 Euro deutlich besser als 8 Euro. Ohne Mindestlohn gäbe es deutlich schlechtere Löhne.


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