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Industrievertreter wollen Vorrang vor Privathaushalten bei der Gasbelieferung (Politik)

Ulrich, Dienstag, 12.07.2022, 11:18 (vor 655 Tagen) @ RE_LordVader

Schon.
Aber mit entsprechend hohen Nachforderungen, die von einigen dann auch nicht sofort beglichen werden kann (zumal sich dann ja auch die Vorauszahlungen massiv erhöhen) ist man als Mieter auch schnell in der Gefahr einer Kündigung… denn die Nachzahlung kann wenn die Kosten so steigen, wie zu befürchten ist, ja schnell mehrere Monatskaltmieten übersteigen. Und das könnte für Mieter in guten Lagen mit alten, vergleichsweise günstigen Verträgen unschön werden.

Aber wie immer ist es natürlich so, dass es am besten wäre das offen zu kommunizieren. Also als Vermieter entsprechend eine Erhöhung der Vorauszahlung anbieten/wünschen und die Erhöhung der Preise durch den Lieferanten offen darlegen. Das Problem ist ja auch, dass das einiges an Mehraufwand bedeutet. Aber ja, der Vermieter kann nicht, auch wenn absehbar ist, dass die Nebenkosten in dem Punkt sich verdoppeln, die Nebenkostenpauschale unterjährig einseitig erhöhen.

Ich habe am Wochenende mit einem Bekannten telefoniert, der im Vorstand einer kleineren Wohnungsbaugenossenschaft sitzt. Wobei "kleiner" eine satt dreistellige Zahl von Wohnungen bedeutet. Die werden wenn es soweit ist, ihre Mieter -die gleichzeitig an der Genossenschaft beteiligt sind- anschreiben, und ihnen sowohl eine Erhöhung ihrer Abschlagszahlungen anbieten als auch darum bitten, sich im Fall von Zahlungsproblemen zu melden, damit man eine Lösung finden kann.


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