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Thema im Ausland lebende Deutsche - kann diese Wahl überhaupt legal durchgeführt werden? (BVB)

Scherben, Kiel, Donnerstag, 20.02.2025, 11:04 (vor 343 Tagen) @ MarcBVB

Das Problem ist, dass es aus Unkenntnis der tatsächlichen Probleme sowie teilweise aus populistischen Erwägungen heraus Forderungen gab, sehr schnell zu wählen. Aus der Union wurde ein Termin im Januar ins Spiel gebracht.


Das ist doch schon wieder Käse. Niemand konnte Scholz dazu zwingen die Vertrauensfrage noch vor Weihnachten zu stellen.


Aber trotzdem hat die Union doch genau das gefordert. Das ist doch kein "Käse", sondern das sind die Fakten. Scholz hatte ursprünglich mit dem Gedanken gespielt, die Vertrauensfrage erst im Januar zu stellen, so dass dann im März hätte gewählt werden können, und die Union hat Scholz dazu aufgefordert, bereits Mitte November die Vertrauensfrage zu stellen, so dass bereits Mitte Januar(!) hätte gewählt werden können. Das war der explizite Wunsch aus Reihen der Union.


Die Frage sollte dennoch eine andere sein:

Warum kann ich nicht einfach in der Botschaft oder dem Konsulat wählen?

Weil es z.B. für die Geheimheit der Wahl ein Problem ist, wenn Du der einzige Wähler aus Wahlkreis 37 bist, der dann in der Botschaft auf den Fidschi-Inseln wählt.

(Ich fände es ja z.B. sinnvoll, das Wahlgesetz so zu ändern, dass Auslandsdeutsche nur eine Zweitstimme haben. Aber vermutlich widerspricht das dann der Gleichheit der Wahl.)


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