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Linke deutlich im Aufwind (BVB)

Blarry, Essen, Mittwoch, 19.02.2025, 15:35 (vor 344 Tagen) @ Scherben

Bei uns war gestern ein Artikel in den Kieler Nachrichten, wonach in Kiel nur bei einem Einzug in eine Sozialwohnung geprüft wird, ob die dafür gegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Danach nie wieder.

Den Rattenschwanz an Verwaltungsaufwand und handfester Kosten möchtest du als zuständige Gemeinde aber nicht haben, wenn du regelmäßig Mieter rein- und rausschmeißen wolltest. Allein die Kosten für den Umzug in und die Erstausstattung der neuen Wohnung, die an dir hängen bleiben würden, machen das unattraktiv. Zumal nach Bauchgefühl der allergrößte Teil derer, die auf Sozialwohnungen angewiesen sind, sich auch nach der Annahme eines Jobs nur knapp über Wasser halten können und gefährdet sind, irgendwann wieder in die Bedürftigkeit hineinzurutschen. Sprünge von Bürgergeld zu 3000 netto sind da selten. Und bevor du die Leute paar Jahre später wieder auf der Dienststelle stehen hast, lässt du sie lieber wohnen.

Vor Jahren haben die meisten Bundesländer noch eine sog. Fehlbelegungsabgabe erhoben, für Mieter von sozialem Wohnraum, denen die Wohnung eigentlich nicht mehr zustünde. Wurde zum Großteil aber wieder abgeschafft, weil zu teure Verwaltung. Tja nun.


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