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Verbotsverfahren (Politik)

Ulrich, Freitag, 02.05.2025, 14:34 (vor 226 Tagen) @ Giog

Jedenfalls sind diese Einstufungen des Verfassungsschutzes in der öffentlichen Debatte deutlich relevanter als für die tatsächliche juristische Entscheidung. Das BVerfG muss ja zu einer eigenen Überzeugung gelangen. Die Arbeit des VerfSch spielt im Verfahren dann aber sicherlich dahingehend eine Rolle, dass sie umfangreich Material gesammelt haben, was ein paar Richter nicht mal eben so alleine beschaffen können (und, zynisch gesprochen, bei der Frage wie viele V-Leute der VerfSch in der Partei hat)

Wobei das mit den V-Leuten hochgradig problematisch sein kann. Wenn die gleichen Leute, die gegenüber dem Verfassungsschutz berichten und dafür vielfach auch die Hand aufhalten, die Partei in Richtung Verfassungswidrigkeit beeinflussen, dann fliegt das den Klägern in einem Verbotsverfahren um die Ohren, das war schon beim ersten Anlauf für ein NPD-Verbot so. Besonders problematisch ist, dass es in Deutschland eine gewisse Konkurrenz zwischen den unterschiedlichen Verfassungsschutzämtern gibt.

Die aktuelle Einstufung ermöglicht es dem Verfassungsschutz zudem, nachrichtendienstliche Mittel für die Überwachung der AfD einzusetzen. Das muss aber genehmigt werden, wohl durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Um so wichtiger erscheint es, dass hier keine AfD-Leute sitzen.


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