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Verbotsverfahren (Politik)

Sascha, Dortmund, Freitag, 02.05.2025, 13:14 (vor 226 Tagen) @ Gargamel09

Mal eine rein inhaltliche Frage, ob diese Einschätzung etwas an den Chancen eines Verbotsverfahrens ändert.

Mein Verständnis ist, dass das ausschlaggebende Kriterium der Schutz der demokratischen Grundordnung und der Verfassung ist und ein Verbotsverfahren voraussetzt, dass eine Partie gezielt auf die Abschaffung dieser Grundordnung hinarbeitet.

Daran hätte aber doch die Einschätzung des Verfassungsgericht wenig geändert, oder? Weil die Partei sich weder programmatisch, noch in der Handlung verändert hat im Vergleich zu zu vorher.

Und nur zur Sicherheit: mir geht es wirklich nur darum, ob und wenn ja wie diese Einschätzung formell die Risiken und Vorbehalte gegen ein Verbotsverfahren ändert.


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