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Deutschlands Milliardäre besitzen mindestens 500 Milliarden Euro mehr als bisher angenommen. (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 12.12.2023, 13:08 (vor 736 Tagen) @ Lattenknaller


Das Generelle ist halt das Problem. Der Staat kann aber durchaus das Vererben von inhabergeführten GmbH-Anteilen anders gestalten, als das Vererben von Aktienanteilen, die in einer Familenstiftung liegen.
Im ersteren Fall (das sind ja vermutlich die Fälle, die Du beschreibst) wird man halt nicht besteuern, weil das den Betrieb gefährdet, im zweiteren Fall sehe ich da weniger Probleme.

Zum einen das, zum anderen gibt es doch keine Garantie, dass Firmen bestehen bleiben müssen. Im Gegenteil ist es für die Allgemeinheit durchaus nicht immer von Nachteil, wenn Besitzverhältnisse nicht in Stein gemeißelt sind.
Und bei allem Verständnis für das Ungemach, was so etwas im Einzelfall mit sich bringt: Solches Ungemach erleben viele tagtäglich. Nur die Unternehmenserben sind die einzigen die erwarten, dass sie geschont werden. Und das, obwohl sie in aller Regel eh schon von privilegierten Startbedingungen profitiert haben. Man sollte nicht den Fehler machen, Partikularinteressen mit Allgemeininteresse zu verwechseln.


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