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Neue Beschlüsse (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 19.01.2021, 12:05 (vor 1803 Tagen) @ Litze

Es ist aber schwierig, dort eine vernünftige Regelung zu finden, die allen Punkten gerecht wird.

1. Kleinere Betriebe, bei denen Homeoffice nie ein Thema war, verfügen nicht über die entsprechenden technischen Voraussetzungen und können diese auch nicht so kurzfristig schaffen. Zudem stellen sich viele Fragen: Was ist mit der physischen Post, sowohl beim Eingang als auch beim Ausgang. Was ist mit laufenden Fristen von Behörden, Gerichten, etc.

2. Nicht jeder Arbeitnehmer kann zuhause arbeiten. Homeschooling, Home-Kita und gleichzeitig komplizierte Berechnungen anstellen, funktioniert nicht. Wenn plötzlich fünfköpfige Familien in ihren kleinen Wohnungen gleichzeitig arbeiten, spielen, lernen sollen, endet das in Mord und Totschlag. Vater sitzt in der Videokonferenz mit dem Chef, Mutter macht die Buchhaltung, Tochter verzweifelt an Mathe und gleichzeitig haut der eine Sohn dem anderen Sohn die Schiene über den Kopf. Das geht nicht lange gut.

Alles richtig. Aber diese Ausnahmen kann man durchaus definieren.

3. Wer soll prüfen, ob der Arbeitnehmer die Arbeit von zuhause aus machen kann oder nicht? Wenn in einer Verordnung steht, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten muss, wenn es möglich ist, dann sagt der Arbeitgeber einfach: "Ist nicht möglich. Herr B. muss kopieren und unser großer Kopierer passt nicht in seine Wohnung." Bis das dann gerichtlich geklärt ist, ist die Pandemie hoffentlich vorbei (Anwälte, Richter, etc. befinden sich ja auch im Home-Office).

Eben das gilt es ja festzulegen. Wer prüft und was passiert, wenn man das Prüfergebnis nicht plausibel erklären kann? Eine Geldstrafe wird auch nach der Pandemie noch weh tun und allein die Möglichkeit, dass man sein Verhalten vielleicht rechtfertigen muss, könnte bei dem ein oder anderen ein Umdenken auslösen.

Entweder macht man eine Regelung mit drölftausend Ausnahmen, bei denen dann keiner mehr durchblickt oder man macht es so, wie es jetzt gemacht wird.

So wie es jetzt gemacht wird, ist es aber Wischiwaschisymbolpolitik, bei dem die Privatperson ein Bußgeld zahlen darf, wenn sich auf einem Spielplatz zwei Elternpaare mit ihren Kindern treffen, statt nur der Vater, oder die Mutter des einen Kindes, während für große Teile der Wirtschaft Vorgaben im Kern nicht viel mehr als substanzlose Bitten sind.


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