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Neue Beschlüsse (Corona)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 19.01.2021, 11:36 (vor 1187 Tagen) @ Knolli

Auf SPON steht ausdrücklich, dass es keine Home office-Pflicht geben wird:

Die Bundesregierung will darüber hinaus auch das Arbeiten im Homeoffice ausweiten. Von einer Pflicht ist im Entwurf des Bundes aber nicht die Rede. »Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen«, heißt es darin. »Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert.« Wenn Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, müssen die Arbeitgeber künftig medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Alternativ hätte man auch einfach statt eines Appells an die AG einen eindringlichen Appell (!) aussprechen können.

Was heißt denn "nach eigener Prüfung zulassen"? Was sind die Prüfkriterien? Wer prüft? Wem gegenüber ist steht der AG in der Beweispflicht?

Am Ende wird es so laufen, dass die Arbeitgeber, die jetzt gegen Homeoffice sind, statt einem einfachen "Nein" zukünftig ein "Nach eingehender Prüfung sagen wir Nein" antworten müssen.


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