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markus, Montag, 18.01.2021, 14:58 (vor 1192 Tagen) @ Sascha

Ist bei uns ebenso. Nur mit Genehmigung des Vorgesetzten darf man das Büro betreten


Kann man daraus denn die Pflicht ableiten, als Angestellter seine Wohnung als Arbeitsplatz zu Verfügung zu stellen?

Schwierig. Der Arbeitsort ist regelmäßig Bestandteil des Arbeitsvertrages und das ist meist die Betriebsstätte. Darauf kann sich der Arbeitnehmer erstmal berufen. Zwar kann mit dem Betriebsrat Homeoffice vereinbart werden, aber wenn es eine arbeitsvertragliche Regelung und eine Betriebsvereinbarung gleichzeitig gibt, gilt die Regelung, die für den Arbeitnehmer besser ist (Günstigkeitsprinzip). Der Arbeitnehmer wird sagen können: Ich arbeite lieber im Betrieb.


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