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Corona-Maßnahmen: Bundesweite Beschränkungen ab 2. November (Corona)

markus, Mittwoch, 28.10.2020, 22:54 (vor 1275 Tagen) @ Lutz09

Ach so, ja dann ist das auch erlaubt.

Oh je.


Wenn sich Leute umsichtig verhalten und die AHA Regeln einhalten, ist es genau das - erlaubt.


Offentsichtlich klappt das aber nicht ganz so gut grad, weshalb es wieder mit der großen kelle geben muss.
Und genau deshalb ist urlaub auf fehmarn dann jetzt erstmal nicht mehr erlaubt.


Das ist die Logik einer fehlenden Differenzierung.


Wie will man differenzieren, wenn 75% aller Neuinfektionen nicht zugeordnet werden können? Das ist ja das Dilemma das man derzeit hat. Man weiß nicht, wo sich der Großteil der Leute angesteckt haben.

Ich gehe davon aus, dass Gerichte zu einem anderen Ergebnis kommen und manches kippen werden.

Das wird es immer wieder mal geben, weil es oft an der mangelnden Begründung scheitert. Allerdings sind z.B. die Sperrstunden von OVG Münster als rechtmäßig eingestuft worden.


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