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Hierzu passend: AfD-Kandidatin verletzt Polizisten (BVB)

Ulrich, Samstag, 23.09.2017, 12:00 (vor 3037 Tagen) @ Thomas

Grundsätzlich kann man eine Partei nicht von vorne herein für Fehlleistungen oder gar strafbare Handlungen ihrer Kandidaten oder Abgeordneten verantwortlich machen.


Ja, leider ist das so. Wenn da stehen würde, BVB-Fan randaliert in Taxi, dann würden alle fragen, was die Vereinszugehörigkeit damit zu tun hat.

Allerdings ist es etwas anderes ob man "nur" einfacher Fan oder im Fall der AfD Anhänger bzw. Mitglied ist oder ob man -und dies eventuell auch noch an prominenter Stelle der Landesliste- für den Bundestag kandidiert. Schaut man sich an wer für die AfD antritt dann findet man einige wirklich üble Gestalten.


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