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Am Sonntag wird abgerechnet. (BVB)

Phil, Freitag, 22.09.2017, 10:18 (vor 3039 Tagen) @ Ulrich

Das stimmt nur dann wenn die Einreisenden sich nicht darauf berufen Asylsuchende zu sein. In Deutschland hat jeder der auch nur einen Fuß auf deutschen Boden setzt und politisches Asyl beantragt zunächst einmal das Recht dass dieser Antrag geprüft wird. Für Menschen die unter das Genfer Flüchtlingsabkommen fallen dürfte ähnliches gelten. Kommt dann im Laufe des Verfahrens heraus dass eigentlich ein anderes Land in der EU für sie zuständig wäre, dann kann man sie dorthin überstellen. Aber auch hier steht den Betroffenen zunächst einmal der Rechtsweg offen um sich dagegen zu wehren. Und für die Überstellung räumt das Dublin-Abkommen nur ein Zeitfenster von einem halben Jahr ein. Nur laufen die Verfahren in der Regel deutlich länger, auch weil die Verwaltungsgerichte völlig überlastet sind.

Das ist die wohl korrekte, aber offenbar für viele zu sperrige Darlegung dessen, was da so abläuft.

MFG
Phil


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