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Tanz mit Corona (Corona)

markus, Dienstag, 06.07.2021, 18:30 (vor 1044 Tagen) @ MarcBVB

Im Arbeitsrecht geht die Prüfung so:

1. Liegt überhaupt ein legitimer Zweck vor? Das ist zu verneinen, wenn der Zweck an sich schon gegen Gesetze verstößt.

2. Eignung: Ist die Maßnahmen überhaupt dazu geeignet, den festgelegten Zweck erreichen zu können?

3. Erforderlichkeit: Gibt es ein anderes gleich wirksames, weniger in die Grundrechte einschränkende Mittel? Wenn ja, muss das mildere Mittel gewählt werden.

4. Angemessenheit: Sind die Einschränkungen insgesamt verhältnismäßig? Hier kommt es insbesondere auf den Umfang an (z.B. die Zeitdauer einer Videoüberwachung)


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