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Tanz mit Corona (Corona)

simie, Krefeld, Dienstag, 06.07.2021, 14:27 (vor 1903 Tagen) @ markus

Die Frage ist halt, wie man geringe Einschränkungen definiert. Für manche scheinen ja beispielsweise Clubschließungen, Kontaktverbote und Zuschauerbegrenzungen zu den geringen Einschränkungen zu zählen.
Wenn die geringen Einschränkungen Maskenpflicht im Supermarkt und ÖPNV oder gewisse Testpflichten sind, dann kann man diese sicher länger beibehalten. Schließungen und Zuschauerbegrenzungen sind dann aber keine geringen Einschränkungen.


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