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Tanz mit Corona (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 06.07.2021, 17:39 (vor 1902 Tagen) @ markus

Du kannst das gerne auch begründen.

Die Kurzfassung: Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Berufsfreiheit, etc. PP.


Im Übrigen: die Verhinderung von Infektionen dürfte schon kein legitimer Zweck sein. Und spätestens dann ist Schluss.

Weiteres magst du dann bitte selbst erarbeiten. Solltest du ein Gutachten wünschen, so bekommst du das gerne, wobei ich da nur im Stundensatz und mit Vergütungsvereinbarung arbeite


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