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Maskenpflicht in Schule - doch nicht so eindeutig Verwaltungsrechtsweg? (Corona)

Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 08.06.2021, 13:44 (vor 1015 Tagen) @ Freyr

Das Verwaltungsgericht Münster hält für die Frage einer Maskenpflicht an für Kinder an Schulen die Familiengerichte für zuständig und legt die Sache dem BVerwG vor.

Legal Tribune Onnline

Es ist nicht meine Baustelle und ich habe mich auch bei der diesbezüglichen Diskussion hier im Forum rausgehalten. Aber die üblichen Alleswisser hatten ja ganz schön drauf gehauen auf den Richter des AG Weimar (schwatzgelb, schwatzgelb

Ist das AG Münster jetzt auch nah an einem "aus­b­re­chenden Rechtsakt"? Wenn es die nämlich die Entscheidung des VG Weimar nicht gegeben hätte, hätte das VG Münster die Anträge einfach wegen Unzuständigkeit und damit Unzulässigkeit zurückgewiesen

Wie gesagt, inhaltlich kenne ich mich damit niht aus, halte die richterliche Unabhängigkeit aber für ein sehr hohes Rechtsgut und war von der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Telefon und Rechner - sowie den Kommentaren der Nichtjuristen aber Alleswisser - entsetzt.

Vielleicht sollte man Urteile auch mal akzeptieren, wenn sie einem nicht passen. Dafür gibt es den Rechtsweg - und ja, es gibt eine Reihe von Urteilen des BGH (in dem Bereich, in dem ich mich ein wenig auskenne), die ich rechtsdogmatisch für grundfalsch halte. Es ist aber nicht jedes Mal ein Idiot am Werk, wenn er/sie/es zu einer rechtlich anderen Einschätzung gelangt.


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