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Maskenpflicht in Schule - doch nicht so eindeutig Verwaltungsrechtsweg? (Corona)

Ausputzer, Düsseldorf, Dienstag, 08.06.2021, 13:59 (vor 1054 Tagen) @ Ulrich

Es geht wohl nur darum, ob die Familiengerichte selbst einstellen müssen oder die Sache an die Verwaltungsgerichtsbarkeit weiterreichen dürfen - was für die Klägerseite mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Nein, das VG Münster ((Beschl. v. 26.05.2021, Az.: 5 L 339/21; Beschl. v. 31. 05.2021, Az. 5 L 344/21 u.a.)) ist der Auffassung, dass für Verfahren auf unmittelbares Einschreiten gegen die Leitung bzw. die Lehrkräfte an Schulen wegen angeblich kindeswohlgefährdender Corona-Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des § 1666 BGB nicht die Verwaltungsgerichte zuständig sind.
Hier auch die Pressemitteilung VG MS


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