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Trifftige Gründe (Corona)

Ulrich, Samstag, 24.04.2021, 13:14 (vor 1701 Tagen) @ DanVanKes

Problematisch wird es, wenn Du am späten Abend von Landkreis A durch Landkreis B nach Landkreis C fährst. Wenn in Landkreis B eine Ausgangssperre gilt, aber in A und C nicht, dann darfst Du durch B nicht durch. Und die Juristen sind sich nicht einmal sicher, ob das nicht auch für den Eisenbahnfernverkehr gilt.


In dem Fall wird wohl das klassische "wo kein Kläger, da kein Richter" gelten,


Nun es gibt ja einige Gründe weshalb man auch während der Ausgangssperre mobil, mit Auto oder ÖPNV (Zug) unterwegs sein darf (beruflich z.B) deshalb wird das wohl auch juristisch weiterhin okay sein.

Das sowieso. Aber es geht um den Fall, dass jemand von einem Startpunkt ohne Ausgangsbeschränkung zu einem Zielpunkt ohne Ausgangsbeschränkung fahren will, dabei aber einen Landkreis mit Ausgangsbeschränkung durchquert.


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