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Laut BGM und RKI (Corona)

Cthulhu, Essen, Donnerstag, 22.04.2021, 16:48 (vor 1702 Tagen) @ JohnDo8485

Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astra Zeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.

Und beim RKI Aufklärungsblatt

Laut STIKO-Empfehlung ist eine Impfung mit
Vaxzevria® von AstraZeneca bei Personen unter
60 Jahre weiterhin möglich, wenn sie diese Entscheidung gemeinsam mit ihrer Ärztin / ihrem Arzt treffen.

Das klingt erst einmal so, als wäre nach Risikoanalyse und Aufklärung auch AstraZeneca für Personen unter 60 empfohlen, trotzdem wäre eine klare Aussage dazu sehr wünschenswert


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