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CNB in Kraft (Corona)

Ulrich, Samstag, 24.04.2021, 13:12 (vor 1098 Tagen) @ madball

Beim schnellen Reinschauen scheint das für die vorsätzliche Verbreitung zu gelten. Könnte mir vorstellen, dass die "bis zu" Strafe für vorsätzliche Körperverletzung allgemein auch nicht viel niedriger ist?

Wer vorsätzlich andere Menschen infiziert, der muss damit rechnen dass diese selbst schwere Gesundheitsschäden erleiden oder im Extremfall sterben. Und sie könnten wiederum unabsichtlich andere anstecken. Je nachdem wie schwerwiegend die Folgen sind, wäre eine schmerzhafte Freiheitsstrafe durchaus angemessen.


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