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Fällt das noch unter eine empfohlene Schutzimpfung (Corona)

JohnDo8485, Kreis Mettmann, Mittwoch, 21.04.2021, 18:05 (vor 1703 Tagen) @ Habakuk

unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung möglich."

Möglich ist es, nach ärztlichem Ermessen, empfohlen durch STIKO und/ oder oberste Landesgesundheitsbehörden ist es aber eben nicht.

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu:
Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land

In Sachsen, wo AZ auch auf freiwilliger Basis für alle verfügbar ist steht bspw. folgendes:

- die SIKO empfiehlt die Impfung mit Vaxzevria (COVID-19-Vaccine Astra Zeneca) für Personen mit einem Alter > 60 Jahren
- eine Impfung an Personen außerhalb der empfohlenen Altersgruppe kann im Rahmen der EMA-Zulassung des Impfstoffs nach ärztlichem Ermessen und umfassender dokumentiert konsentierter Risikoaufklärung erfolgen


Damit fällst du in Sachsen als Person < 60 schon mal nicht mehr unter die Kriterien des BMG was die Haftung bei AZ angeht.


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