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Fällt das noch unter eine empfohlene Schutzimpfung (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 22.04.2021, 10:11 (vor 1100 Tagen) @ Sascha

Ich hatte das gestern schon mal bezüglich Sachsen geschrieben:

Die empfohlene Schutzimpfung beschränkt AZ immer noch auf Menschen >60.
Alles andere basiert auf Freiwilligkeit und soll die Impfkampagne beschleunigen, ohne die Empfehlung anzupassen.

Laut Gesundheitsministerium ist eine Haftung bei AZ für <60 Jährige aber nur inbegriffen, wenn die Länder oder aber die STIKO ihre Empfehlung anpassen.

Das ist weder hier noch in Sachsen passiert, wenn ich mich nicht nicht täusche.


Zumindest müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen nochmals präzisiert werden. Im Augenblick gibt es da deutlich zu viel Unklarheit.


Puh. Das kann dann aber bei schweren Nebenwirkungen mit Krankenhausaufenthalt richtig hart werden, oder? Ob die Krankenkasse dann anstandslos zahlt, wenn man auf eigenen Wunsch einen Impfstoff ohne gesicherte Haftungsfrage geimpft bekommt.

Genau für diesen unwahrscheinlichen Fall bedarf es einer verbindlichen Klarstellung, dass alles übernommen wird. Ich gehe zwar davon aus, dass es so ist, aber ich habe noch nichts schriftliches gesehen. Ähnliches Problem ist wohl die Arzthaftung in so einem Fall. Auch die müssen verbindlich von einer Haftung freigestellt werden, wenn sie beraten haben.


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