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Es ist auch eine Frechheit (Corona)

DanVanKes, Dienstag, 20.04.2021, 18:35 (vor 1095 Tagen) @ Ulrich

Und das BayVGH hat den Beschluss des AG Weimar als einen "aus­b­re­chenden Rechtsakt" bezeichnet. Hat zwar keine Auswirkungen auf den Beschluss, ist aber die maximal größte Ohrfeige.

was dort passiert ist

war es kein Zufall, dass ein bestimmter Richter am Familiengericht für die Klage der Mutter zuständig war. Eine Rechtsanwältin soll in einer Telegram-Gruppe gezielt Klägerinnen und Kläger gesucht haben, deren Kinder Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X haben. Es sind laut der Zeitung genau jene Anfangsbuchstaben, für die laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts der Einzelrichter Christian Dettmar zuständig ist


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