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Urteil gegen Maskenpflicht in Weimar durch Verwaltungsgericht aufgehoben (Corona)

Ulrich, Dienstag, 20.04.2021, 19:07 (vor 1095 Tagen) @ Fred789

Es gibt zwar Strafanzeigen gegen den Weimarer Richter. Aber von denen erwarte ich nicht viel. Auch wenn sich die Frage stellt, wieso der einen Psychologen mit einem Gutachten zu der Frage beauftragt hat, ob Masken dauerhafte Schäden an Kinderohren hervorrufen können.


Im Ernst jetzt? :-))

Finde die Quelle nicht mehr. Aber laut Artikel des Spiegels hinter der Paywall steht im Beschluss »Ein längerer Druck durch die elastischen Schleifen der Maske kann den Winkel der äußeren Ohrmuschel erhöhen.«


Das ist mal ein negativer Aspekt der richterlichen Unabhängigkeit. Was Betroffene machen könnten, ist Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einlegen. Denn das Tragen von Masken im Gerichtsgebäude bzw. dies zu "verbieten" dürfte nicht der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, sondern eben der Dienstaufsicht, da es nicht den Kern der richterlichen Rechtsprechung darstellt.


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